Sicherheit
Gefährliche Gegenstände
Aus Sicherheitsgründen verbieten die Gesetze aller Länder die Mitnahme folgender Gegenstände im aufgegebenen Gepäck oder im Handgepäck:
Aus Sicherheitsgründen verbieten die Gesetze aller Länder die Mitnahme folgender Gegenstände im aufgegebenen Gepäck oder im Handgepäck:
- Aktenkoffer mit eingebauter Alarmanlage
- Explosivstoffe, Feuerwerkskörper, Fackeln
- Behälter mit Gasen, beispielsweise Reizgase, Selbstverteidigungsspray, Campingkocher
- Behälter mit entflammbaren Flüssigkeiten, z. B. Feuerzeugbenzin, Farben, Lacke, Reinigungsmittel
- leicht entzündliche Stoffe, z. B. Streichhölzer
- Substanzen, die bei Kontakt mit Wasser entflammbare Gase entwickeln
- Oxidierende Stoffe, z. B. Bleichpulver, Superoxid
- Giftige (toxische) und ansteckende Stoffe, z. B. Quecksilber, Bakterien- und Viruskulturen
- Radioaktive Stoffe und Gegenstände
- Ätzende Stoffe, z. B. Säuren, Laugen/Basen, Nassbatterien
- Stark magnetische Materialien
- Benzinbetriebene Geräte und Werkzeuge, die bereits kleinste Mengen Benzin enthalten haben (z.B. für Test.